Der Lehrgang für Vorderlader und Wiederlader

Dieser Lehrgang soll durch gezieltes persönliches Unterweisen und Betreuen in Theorie und Praxis gewährleisten, dass der Teilnehmer mit den gesetzlich geforderten Inhalten vertraut gemacht wird und die vom Gesetzgeber geforderte Qualifikation für Erwerb, das Verwenden, sowie den sicheren und vorschriftsmäßigen Umgang damit, erreicht. Ferner soll dem Teilnehmer der konsequent sichere Umgang mit Schwarz- und Nitropulver, ebenso mit den gebrüchlichen Werkzeugen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, vermittelt werden.

Ziele der Ausbildung: Die Erlaubnis nach § 27 SprengG versetzt den künftigen Schützen und / oder Waffenbesitzer in die Lage, mit Schwarz- und Nitropulver, den zusätzlichen Komponenten und Werkzeugen sach- und fachgerecht, unter Einhaltung der gesetzlichen Forderungen und Sicherheitsbestimmungen, umzugehen, und schafft die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen und die Kenntnis der Gefahren im Umgang mit Treibladungspulver, sowie der sichere Umgang mit ihnen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ebenso verhindert wird, wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften.


Für diesen Lehrgang ist Voraussetzung:

  • - die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • - die Vorlage eines Personalausweises
  • Das Prüfungszeugnis gilt:
  • - in der gesamten Bundesrepublick Deutschland.


    Staatlich anerkannter Lehrgang:

    Grundlehrgänge: Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und Vorderladerschießen nach § 32 der 1. SprengV
    Aktenzeichen: pr. Flo/LA1/2018 vom: 04.09.2018
    Behörde: Bezirksregierung Münster